AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Datenbank

 

telosia

 

von RCP (Rating Complex Processes RCP GmbH)

 

(einer Schwestergesellschaft der TELOS GmbH)

 

 

§ 1

Einleitung

  1. „telosia“ ist eine von RCP entwickelte Datenbank, deren Zweck darin besteht, institutionelle Anleger bei der Suche nach einem geeigneten Asset Manager zu unterstützen. Parteien im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Asset Manager und institutionelle Anleger, die als Teilnehmer auf telosia angemeldet sind sowie RCP.

  2. RCP als Betreiber der Datenbank garantiert allen Nutzern einen vertraulichen Umgang mit allen Daten, die auf telosia eingestellt werden. „Nutzer“ können sein: Asset Manager oder institutionelle Investoren bzw. deren Vertreter. Andere Dienstleister erhalten keinen Zugang zu „telosia“.

 

§ 2

Rechte und Pflichten der Asset Manager

  1. „telosia“ enthält Daten zu Fondsprodukten und Informationen zu den Häusern von Asset Managern. Alle Asset Manager erhalten nach Anmeldung Zugang zu „telosia“, es sei denn, schwerwiegende Gründe sprechen dagegen. Ob dies der Fall ist, liegt im Ermessen von RCP. Asset Manager können dabei unterschiedliche Nutzerrechte für Mitarbeiter ihres Hauses vergeben lassen (Leserecht, Recht zur Änderung von eingestellten Daten).

  2. Die Asset Manager müssen bei der Abspeicherung die gekennzeichneten Felder ausfüllen. Bei der Teilnahme an einem Auswahlprozess sollte der Asset Manager zusätzlich beachten, ob weitere Informationen (z.B. qualitativer Art) seitens des Investors gewünscht sind. Für den Fall, dass ein Asset Manager an einem konkreten Auswahlprozess teilnehmen möchte (siehe Ziffer 7) müssen alle erforderlichen Daten und Angaben vorliegen. Andernfalls ist die Teilnehme an dem konkreten Auswahlprozess nicht möglich.

  3. Die teilnehmenden Asset Manager werden bei der Teilnahme an einem Auswahlprozess nur Daten auf „telosia“ einstellen, die wahrheitsgemäß sind. RCP wird die eingegebenen Daten der Asset Manager lediglich auf Schlüssigkeit, nicht aber auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen. Ein entsprechender Disclaimer ist Bestandteil des Rechtsverhältnisses.

  4. RCP wird die von dem teilnehmenden Asset Manager gemachten produktbezogenen Angaben zur Gesellschaft oder zu Produkten den Investoren nur dann zugänglich machen, wenn der Asset Manager ausdrücklich zustimmt bzw. er durch den Erwerb von TALERN für einen ausgeschriebenen Auswahlprozess dokumentiert, dass er an dem Verfahren teilnehmen möchte und damit zu diesem Zweck die Daten zur Verfügung stellt, oder für anonymisierte Auswertungen.

  5. Darüber hinaus räumt RCP dem teilnehmenden Asset Manager die Möglichkeit ein, auf einem für alle Teilnehmer frei zugänglichen Feld Informationen zum eigenen Hause zu platzieren.

  6. Um den Interessen des institutionellen Kunden (Investors) sowie den an der Ausschreibung teilnehmenden Asset Managern am besten gerecht zu werden, teilt sich die Gebühren Staffelung wie folgt auf:

    1. Jeder Asset Manager, der an einer Ausschreibung teilnehmen möchte, muss eine Gebühr in Form von TALERN entrichten. Die Anzahl der TALER (1 TALER entspricht einem Betrag von 250,-€) wird bei der Veröffentlichung  bekanntgegeben. 

    2. Der die Ausschreibung initiierende Investor erhält von RCP eine Auswertung aller Asset Manager mit deren eingestellten Produkten sowie zusätzlich eine Liste, der jenigen Asset Manager, die RCP als die Top-Anbieter identifiziert hat. RCP kann den Asset Managern,  die zum Beauty Contest bei dem institutionellen Kunden eingeladen werden,  eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen.

    3. RCP berechnet dem Asset Manager, der von dem institutionellen Investor einen Auftrag erhält bzw. mit diesem eine Geschäftsbeziehung eingeht, eine Vergütung in prozentualer Abhängigkeit von sämtlichen seitens des teilnehmenden Asset Managers für das erste Jahr des Auftrages bzw. der Geschäftsbeziehung dem Investor in Rechnung gestellten Gebühren.  Diese Gebühren umfassen, aber nicht ausschließlich, folgendes: insbesondere Management Fee sowie weitere in Zusammenhang mit dem Auftrag bzw der Geschäftsbeziehung stehenden, ex ante und ex post berechneten, Gebühren. Alternativ kann RCP eine Vergütung in Höhe von absolut definierten Basispunkten (z.B. 6 bps) festlegen.

    4. Die Höhe der von RCP berechneten Vergütung, beträgt 20% Prozent der insgesamt anfallenden Gebühren. Falls eine andere Spezifikation in Anrechnung gebracht wird, wird dies bei der Veröffentlichung der Ausschreibung bekanntgegeben.

    5. Die Vergütung ist in dem Moment an RCP zu entrichten, sobald die Höhe der Vergütung feststeht. Eine Bestandsgebühr wird nicht erhoben. Erfolgt jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach Auflage des Mandates eine Aufstockung des Mandates durch aktive Zuführung von neuen Mitteln (Mittelzuflüsse), so fällt auf seiten des Asset Managers eine zusätzlich an RCP zu entrichtende Vergütung an. Diese bemisst sich nach der Hälfte des Prozentsatzes, der bei Erstauflage des Mandates zu entrichten ist und ist auf die Höhe der reinen Mittelzuführung begrenzt. Der Asset Manager, der das Mandat gewonnen hat, ist verpflichtet, RCP über derartige Aufstockungen (Mittelzuflüsse) seitens des Investors zu unterrichten.

    6. RCP behält sich vor, abweichend von dem dargestellten Gebührenmodell eine anderweitige Regelung zu treffen.

     

  7. RCP wird die Asset Manager über Ausschreibungen seitens institutioneller Anleger informieren. RCP behält sich das Recht vor, statt einer direkten Information Ausschreibungen auf „telosia“ zur Einsicht bereitzustellen, soweit RCP dies zur effizienteren Durchführung des Verfahrens für sinnvoll erachtet. RCP wird die Asset Manager dann über diesen Schritt in geeigneter Weise informieren.

 

§ 3

Rechte und Pflichten der institutionellen Anleger

  1. Zweck von "telosia" ist es, institutionelle Anleger bei der Suche nach einem geeigneten Asset Manager zu unterstützen. Grundsätzlich wird jedem institutionellen Anleger die Möglichkeit eröffnet, an der Datenbank als Teilnehmer registriert zu werden. Im übrigen gilt die Regelung in § 2 Ziffer 1 Satz 2 und 3.

  2. Die Services der DB sind "grundsätzlich" frei, es sei denn es kommt zu einer Nichtvergabe des Mandates (§ 4). Zu den Dienstleistungen gehört die Initiierung eines Auswahlprozesses für die Ausschreibung eines Mandates sowie die Möglichkeit, von RCP eine Vorselektion nach von ihm definierten, auf der Datenbank verfügbaren, Daten und Informationen zu erhalten.

  3. Der institutionelle Anleger wird die für die Ingangsetzung eines Auswahlprozesses erforderlichen Daten wie von RCP auf der Datenbank vorgesehen ausfüllen und RCP über den Stand des Auswahlprozesses auf dem Laufenden halten.

 

§ 4

Nichtvergabe des Mandates

  1. Wird das Mandat zu einer Ausschreibung (RFP) wider Erwarten nicht vergeben ("Nichtvergabe des Mandates"), so ist der Investor verpflichtet, RCP eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diese richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze, die RCP im Rahmen der Ausschreibung aufgewendet hat. Diese betragen im Schnitt 5 Tage. Der Tagessatz beläuft sich auf 1.750,-€.

 

§ 5

Dauer und Beendigung der Teilnahme an „telosia“

  1. Den Asset Managern und institutionellen Anlegern als Parteien ist es unbenommen, zu jedem Zeitpunkt und mit sofortiger Wirkung die Teilnahme an „telosia“ zu beenden und von RCP zu verlangen, die Daten von der Datenbank zu entfernen sowie die auf „telosia“ als Ansprechpartner genannten Personen mit ihren Zugangsberechtigungen zu löschen .

  2. Im übrigen behält sich RCP das Recht zur Beendigung des Rechtsverhältnisses unter den Bedingungen nach § 2 Ziffer 1 Satz 2 und § 3 Ziffer 1 Satz 3 vor.

§ 6

Haftung

  1. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Vertragspartnerin zur Verfügung gestellten Informationen sowie für auf solchen falschen oder unvollständigen Informa­tionen beruhende Schlußfolgerungen übernimmt RCP keine Haftung.

  2. Für Fehler bei der Durchführung der Auswahlverfahren übernimmt RCP die Haftung im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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